… einen Vorsprung im Leben hat,
wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden ! 

(John F. Kennedy)

 

Seit  Juli 2017 bin ich für Sie in meiner neuen Kanzlei tätig.
Sie befindet sich im Bürogebäude der Willstätter Str. 6 in Düsseldorf.

Der Umzug in die neuen Räumlichkeiten schließt sich an eine zweijährige Tätigkeit (2015 und 2016) in der Rechtsanwalts- und Notarskanzlei Dr. Junge an.

Zuvor war ich seit über 20 Jahren in verschiedenen Kanzleien selbständig in Düsseldorf tätig.

Fachlich habe ich mich neben dem Medizinrecht  auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert.  Die weitaus größte Anzahl der Mandate habe ich aus praktischen Erwägungen bislang im Großraum Düsseldorf angenommen. Die regionale Nähe zur Kanzlei hat sich als vorteilhaft erwiesen und sollte auch in Zukunft den räumlichen Rahmen bilden.

Die lokalen sowie die regionalen Mandate im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfordern auch auf diesen Fachgebieten spezielle Kenntnisse. I.d.R. sind diese Fälle nicht so zeitaufwändig wie im Bereich des Medizinrechts, obwohl die Kompliziertheit der Einzelfälle natürlich ebenfalls kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen notwendig machen.

In Wohnungseigentumsfällen vertrete ich sowohl einzelne Mandanten

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… als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, nehme Eigentümerversammlungen wahr oder prüfe Bauträgerverträge / notarielle Kaufverträge für Immobilien.

Im Mietrecht vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter und bin auch in diesem Bereich seit über 20 Jahren in hohem Maße prozesserfahren.  Dies deshalb, da sich  Prozesse sowohl aus Mieter- als auch Vermietersicht nicht immer vermeiden lassen. Die juristische Vertretung von Hausverwaltungen oder Maklern übernehme ich grundsätzlich nicht.

Bundesweit blicke ich selbstbewusst auf eine erfolgreiche Vertretung von Mandaten seit 1995 in allen Fällen des Arzt- und Zahnarzthaftungsrechts zurück. Dabei vertrete ich ausschließlich die Patientenseite, um Interessenskonflikte zu vermeiden und vor allem, weil mir sehr früh klar geworden ist, wie wichtig es für jeden Betroffenen ist,  für ihn um die Durchsetzung seiner Patientenrechte zu kämpfen.

Sehr persönlich möchte ich an dieser Stelle  über meine Motivation sprechen, nach Düsseldorf mit einer eigenen Kanzlei zurück zu kehren. Während meiner Tätigkeit in Bordesholm (Norddeutschland) habe ich zur Unterstützung meines langjährigen Freundes Stefan Minnerop – aufgrund seiner schweren Erkrankung –  diverse medizinrechtliche Mandate übernommen. Nach seinem Tod habe ich mit seiner Familie entschieden, diese Mandate und die aufgebaute Kompetenz in diesem Bereich von Düsseldorf aus weiter zu führen. Sein Wirken  auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts erfolgte deutschlandweit, seine Kompetenz und seine Erfolge wirken nach. Die Internetseite der Kanzlei Minnerop www.raeminnerop.de bleibt daher weiterhin erreichbar.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind im Arzthaftungsrecht oft nicht zu vermeiden. Durch die Nähe der Kanzlei zum Düsseldorfer Flughafen bin ich in der Lage, bundesweit tätig zu sein und bei Bedarf …

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… vor Ort Gerichtstermine wahrzunehmen. Eine persönliche Komplettübernahme der Mandate in allen Belangen ist nach meiner Überzeugung zwingend erforderlich. Nur so kann mit dem gebotenen fachlichen Engagement, aber auch mit dem nötigen Einfühlungsvermögen  der Individualiät eines jeden Mandates Rechnung getragen werden.

Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht ist persönliches Recht, erfordert eine hohe Spezialisierung und medizinisch-juristische Kompetenz, umfangreiche Erfahrung sowie ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft. Diese Voraussetzungen erfülle ich nach Auffassung meiner Mandanten. Der stetige Austausch ist für mich unerlässlich, natürlich um ganz praktisch die Vorgehensweise abzustimmen, aber auch, um die Sichtweise des Mandanten auf mich wirken zu lassen. Dieser Dialog ist bei aller Erfahrung wichtig. Auch ich lerne ständig dazu und jeder Fall ist ein persönlicher Fall, der die entsprechende Aufmerksamkeit verdient.

Üblicherweise werden vorbereitend zunächst ohne konkretisierten Vorwurf  Behandlungsunterlagen angefordert und Prüfungen vorgenommen. Sicherlich bin ich in die Lage versetzt, aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf allen Gebieten des Medizinrechts Behandlungsfehler zu vermuten und Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Aufklärungsmängel und Einwilligungsdefizite zu erkennen. Dennoch bin ich kein Mediziner, schon gar nicht auf allen Fachgebieten. Daher werden aufbauend auf der Auswertung der Behandlungsunterlagen und vermuteten Fehlern/Defiziten  üblicher- oder notwendigerweise medizinische Gutachten anderer Ärzte, Fachärzte oder anderer Einrichtungen eingeholt. Sobald diese vorliegen und z.B. Behandlungsfehler festgestellt sind, beginnt die Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung – außergerichtliche Regulierungen sind dann keine Seltenheit.

 

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