Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der umfassenden Betreuung von Mietern und Vermietern sowie Wohnungseigentümern (eine juristische Vertretung von Hausverwaltungen oder Makler übernehme ich grundsätzlich nicht).
Mit einer über 20-jährigen Erfahrung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Nordrhein Westfalen nehme ich mich Ihrer anspruchsvollen Anliegen mit fundierten Kenntnissen in diesem Rechtsgebiet an.
Oftmals möchte man am Mietverhältnis festhalten oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bleiben – und so besteht auf diesen Gebieten ein hoher Beratungsbedarf, der grundsätzlich der Vermeidung von Prozessen dient. Bisweilen können selbstverständlich in diesem Rechtsgebiet Prozesse nicht ausbleiben. Da wie das Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht jede Rechtsschutzversicherung auch Miet- und Wohnungseigentumsrecht anbietet, ist es vorteilhaft, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Es ist auch in den Fachgebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes üblich, Gutachten einzuholen mit der Folge, dass bei einer prozessualen Auseinandersetzung schnell mehrere tausend oder auch zehntausend Euro Prozesskosten anfallen. Deren Rückerhalt ist selbst im Erfolgsfall wegen des allgemeinen Prozessrisikos oder auch aufgrund von Insolvenzen bei Bauträgern keineswegs gewährleistet.
Von daher sollte auch in diesen Rechtsgebieten immer eine Bereitschaft zur Einigung bestehen, sofern die Angelegenheit nicht einschränkungslos aussichtsreich ist.
Soweit Gegenstand meiner Beauftragung die Prüfung von Verträgen (Erwerb von Immobilien) ist, so gilt Folgendes: Gerade Bauträgerverträge enthalten oftmals einseitige Formulierungen, jedenfalls zum Nachteil der Käufer mit der Folge, dass ein vorzeitiges Ende des Erwerbsvorhabens sinnvoller ist, als ein Schrecken ohne Ende mit prozessualer Auseinandersetzung zu riskieren. Denn eine Prüfgebühr für den anwaltlichen Aufwand ist im Verhältnis zum Kaufpreis sicherlich tolerabel.
Ebenfalls kann bei Mietverträgen im Vorfeld auf potenziell nachteilige Formulierungen hingewiesen werden. Selbstverständlich können dadurch nicht alle Auseinandersetzungen vermieden werden, aber die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung reduziert sich damit deutlich. Auch die hierfür investierten Gebühren für die rechtsanwaltiche Prüfung sind meiner Auffassung nach lohnenswert.