Mein Mandant wurde vor knapp zwei Jahren in die Klinik eingeliefert. Am Einlieferungstag erfolgte eine Röntgenuntersuchung der LWS, die Abnahme von Routine-Laborwerten. Es wurde zunächst als Diagnose eine Lumbago (Hexenschuss) gestellt und der Mandant mit einer Serie von Schmerzmitteln versorgt.
Fünf Tage nach Einlieferung erfolgte die CT-Diagnostik und erneute Röntgenuntersuchung. Bei diesen Untersuchungen wurde eine BWK-10-Fraktur festgestellt und radiologisch der Verdacht auf eine bösartige Tumor-Erkrankung, zum Beispiel ein Plasmozytom, geäußert.
Die operative Aufklärung erfolge alsdann für eine Kyphoplastie (minimalinvasives Verfahren zur Behandlung von Wirbelbrüchen) sowohl anästhesiologisch als auch chirurgisch. In den Aufklärungen wurde keineswegs erkennbar, dass auf eine mögliche Tumorerkrankung hingewiesen wurde.
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