Durch mangelnde Sorgfalt in der Diagnostik nach einem Verkehrsunfall wurde ein Pneumothorax übersehen. Laut Gutachter hätte bei Schmerzen im Thoraxbereich nach einem Verkehrsunfall eine stationäre Aufnahme erfolgen und eine Verlaufskontrolle durchgeführt werden müssen.
Meine Mandantin stellte sich nach einem Verkehrsunfall mit Auslösung des Seitenairbags im Krankenhaus vor. Sie beschrieb Schmerzen an der linken Thoraxseite und über dem rechten Handgelenk. Zudem war die Mandantin eine COPD-Patientin; sie war also ohnehin schon in Bezug auf die Lungenfunktion eingeschränkt.
Die behandelnde Klinik unternahm ausser einer Blut- und Urinuntersuchung nichts. Bildgebende Befunderhebungen unterblieben.
Nachdem sich die Mandantin nach Hause begeben hatte, brach sie nach wenigen Stunden zusammen, wurde per Notarzt in ein anderes Krankenhaus verbracht. Dort wurden Rippenserienfrakturen (8 Rippenbrüche) festgestellt. Zudem war ein Pneumothrax aufgetreten.
Laut Gutachter hätte eine stationäre Aufnahme erfolgen und eine Verlaufskontrolle durchgeführt werden müssen. Bei Patienten mit heftigen Schmerzen im Rahmen eines Thoraxtraumas, das durch einen PKW-Unfall (Auslösung des Airbags) aufgetreten ist, sollte von einem schweren Thoraxtrauma ausgegangen werden. Hier ist in jedem Fall die Durchführung einer Röntgenaufnahme notwendig, um einen Pneumothorax auszuschließen.
Da ein Pneumothorax bei einer Patientin mit Lungenschädigung, dies wäre in jedem Fall auch in Erfahrung zu bringen gewesen, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Reduktion der Atemkapazität und der Sauerstoffsättigung führt, zeitnaher Tod eintreten kann, ist das Verhalten des behandelnden Arztes im Krankenhaus nicht mehr nachvollziehbar gewesen. Diese Unterlassung stellt einen groben Behandlungsfehler dar.
Aufgrund des dann wenige Monate später eingetretenen Todes der Mandantin und nicht bestehender Erben, konnte ein Schmerzensgeld / konnten Schadensersatzansprüche nicht mehr realisiert werden.