Querschnittslähmung nach Operation an der Wirbelsäule aufgrund eines Tumorverdachts

Mein Mandant wurde vor knapp zwei Jahren in die Klinik eingeliefert. Am Einlieferungstag erfolgte eine Röntgenuntersuchung der LWS, die Abnahme von Routine-Laborwerten. Es wurde zunächst als Diagnose eine Lumbago (Hexenschuss) gestellt und der Mandant mit einer Serie von Schmerzmitteln versorgt.

Fünf Tage nach Einlieferung erfolgte die CT-Diagnostik und erneute Röntgenuntersuchung. Bei diesen Untersuchungen wurde eine BWK-10-Fraktur festgestellt und radiologisch der Verdacht auf eine bösartige Tumor-Erkrankung, zum Beispiel ein Plasmozytom, geäußert.

Die operative Aufklärung erfolge alsdann für eine Kyphoplastie (minimalinvasives Verfahren zur Behandlung von Wirbelbrüchen) sowohl anästhesiologisch als auch chirurgisch. In den Aufklärungen wurde keineswegs erkennbar, dass auf eine mögliche Tumorerkrankung hingewiesen wurde.

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Klinik versäumt Revisionsoperation mit Querschnittsfolgen

Nach einer Wibelsäulenoperation ergaben sich neurologische Befunde, die ein unverzügliche Revisionsoperation notwendig gemacht hätten. Innerhalb von maximal 6 Stunden hätte ein solcher Eingriff erfolgen müssen – erst nach 27 Stunden erfolgte eine Verlegung in die örtliche Universitätsklinik, da das Ausgangskrankenhaus für eine derartige Operation gar nicht ausgestattet war. Der Mandant ist nunmehr querschnittsgelähmt. Der gutachterlich festgestellte grobe Behandlungsfehler führte zu einer Schmerzensgeldzahlung von bislang 50.000,00 €.  Weitere Schadensersatzansprüche wegen vermehrter Bedürfnisse und Zukunftsschadens werden geleistet.

 

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