Ein ärzlich zwingend erforderlicher Notkaiserschnitt wurde im Krankenhaus 94 Minuten zu spät eingeleitet. In zweiter Instanz wurde ein grober Behandlungsfehler festgestellt.
Derzeit sind Zahlungen im nahezu siebenstelligen Bereich erfolgt. Monatlich werden weiterhin für vermehrte Bedürfnisse 2.000,00 € zuzüglich der Rente von 450,00 € gezahlt. Weitere Leistungen müssen erbracht werden, und zwar ein Leben lang.
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