Ein grober Behandlungsfehler in der postoperativen Versorgung führte bei einer 21 jährigen Mandantin zu stark eingeschränkter Bewegungsfähigkeit – ein Treppengehen ist inzwischen nahezu unmöglich. 20.000 Euro Schmerzensgeld wurden bereits gezahlt. Gravierende Folgeschäden werden noch verhandelt.